Oder um es mit einem Gesetzestitel der Großen Koalition von 2019 zu sagen, die bereits versuchte, erste Schritte in diese Richtung zu gehen: Es braucht eine „bessere Umsetzung der Ausreisepflicht“.
Dass das Thema auch 2024 noch ein Problem ist, belegt bereits ein Blick in die Zahlen. Zum Sichttag 31.12.2023 hielten sich insgesamt 242.642 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf, wobei 193.972 eine Duldung besaßen. Auf der anderen Seite wurden 2023 lediglich 16.430 Menschen abgeschoben. Die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, sind dabei vielfältig, sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht. So fehlen etwa nötige Papiere, die Identität ist nicht hinreichend geklärt oder eine Abschiebung ins Heimatland ist aus völkerrechtlich/humanitären Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Aktuelle Brisanz erhält das Thema auch durch einen Fall in Niedersachsen, bei dem der Präsident der Landeserstaufnahmestelle versuchte, der Bundespolizei, welche die Abschiebung durchführte, die Auflage zu erteilen, diese umgehend abzubrechen, sofern der Betroffene sich gegen die Abschiebung aktiv oder passiv wehren sollte. In unseren Augen ein Skandal, aus dem politische Konsequenzen gezogen werden müssen. Wir fordern daher, das System der Abschiebungen grundlegend zu überarbeiten, um ein schnelles, effektives, aber auch gerechtes und einheitliches System zu gewährleisten.
Hierzu bedarf es aus unserer Sicht einer Kompetenzverschiebung im Bereich der Abschiebungen von den Ländern auf den Bund sowie der Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass diese eigenverantwortlich aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen kann. Neben einer Beschleunigung des Abschiebeverfahrens würde hierdurch auch Bürokratieaufwand entfallen, der durch die Absprache und Koordinierung zwischen Landes- und Bundesbehörden entsteht.
Weiterhin muss Geflüchteten, welche „Urlaub“ in ihrem Heimatland machen, konsequent der Schutzstatus aberkannt werden. Entgegen der Ansicht der Grünen sind auch familiäre Gründe wie eine Hochzeit oder eine Beerdigung keine legitimen Gründe, die eine Reise ins Heimatland rechtfertigen. Dies erscheint zwar zunächst herzlos, ist jedoch bei genauer Betrachtung konsequent und richtig. Wer angeblich vor Krieg und Verfolgung flieht und in Deutschland hiervor Schutz sucht, kann nicht gleichzeitig ohne Folgen ins Heimatland einreisen. Bereits in der Einreise in ein Land wie Afghanistan liegt ein Widerspruch zur angeblichen Schutzbedürftigkeit des Betroffenen.
Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen für Abschiebung in bestimmte Herkunftsländer konsequent überprüft und evaluiert werden, sodass eine schnellere und realitätsnähere Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ (Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr droht) erfolgen kann. Länder wie die Türkei oder Ägypten, in denen jedes Jahr tausende Menschen unbehelligt Urlaub machen können, als nicht sichere Herkunftsländer einzustufen, erscheint mehr als fragwürdig. Von der Einstufung als generell sicheres Herkunftsland unabhängig ist die Frage der individuellen Verfolgungsgefahr für Geflüchtete und die Prüfung, ob ein Abschiebeverbot besteht. Angesichts der politischen Gegebenheiten in Ländern wie Syrien und Afghanistan verbietet sich eine pauschale Einstufung hierzu. Die Lage sollte (wie etwa von Schweden gehandhabt) differenzierter betrachtet werden. Gerade in Hinblick auf Syrien muss eine Binnenflucht in einzelne sichere Regionen geprüft werden. Was Afghanistan betrifft, so dürfte sich aktuell lediglich eine Abschiebung von Frauen und Mädchen pauschal verbieten, was jedoch nicht für junge straffällig gewordene Asylsuchende, die ihr Bleiberecht verwirkt haben, gilt.
Letztlich möchten wir noch betonen, dass Abschiebungen sehr einschneidende Maßnahmen sind und daher lediglich sekundär sein sollten. Primär sollten diejenigen, die offensichtlich keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, bereits an der Einreise gehindert werden. Nicht zuletzt auch deshalb, um ihnen die belastende Erfahrung einer Abschiebung zu ersparen und die gewonnen Aufnahmekapazitäten für andere Hilfsbedürftige effektiv zu nutzen.